Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Aushänge in den Bekanntmachungskästen der Gemeinden des Amtes Neuzelle.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neuzelle/Möbiskruge“ der Gemeinde Neuzelle, Ortsteile Neuzelle und Möbiskruge, frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuzelle, Ortsteil Möbiskruge, frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuzelle, Ortsteil Neuzelle, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB