Flächennutzungsplan Gemeinde Neuzelle OT Treppeln, 1. Änderung, öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der öffentlichen Auslegung

vom 02.05.2024 bis 07.06.2024

Ort der öffentlichen Auslegung

Amt Neuzelle
Bauamt, Zimmer 9
Lindenpark 6
15898 Neuzelle

während folgender Zeiten:
montags 9:00 - 12:00 Uhr
dienstags 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags 9:00 - 12:00 Uhr

Kontakt / Ansprechpartner

Birgit Maskow
Bauamt (Bauleitplanung)
Telefon: 033652 8 35 37
Telefax: 033652 8 35 35
Email: amt@neuzelle.de

Hinweise

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.